Die Stadt Garbsen freut sich bei jeder Wahl auf neue Wahlhelfer*innen. Sie können sich bereits heute zum Einsatz bei der Europawahl vormerken lassen bzw. Ihr Interesse am Wahlhelfereinsatz bekunden.
Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz sind folgende Kriterien:
- Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
- Sie sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (UnionsbürgerIn),
- Sie haben seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl
- a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
- b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung inne oder halten sich sonst gewöhnlich dort auf
- Sie sind nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen
Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann freuen wir uns auf Ihre Meldung, dass Sie uns als Wahlhelfer*in bei der Durchführung der Europawahl unterstützen möchten.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld:
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Wahlvorstände, stellvertretende Wahlvorstände, Schriftführer*innen und stellvertretende Schriftführer*innen sowie Beisitzer*innen erhalten jeweils 40,00 €.
Fragen?
Haben Sie Fragen zu den Aufgaben des Wahlvorstandes?
Weitere Informationen finden Sie hier sowie auf dem Flyer "Das Wahlehrenamt - Fragen und Antworten".
Senden Sie einfach Ihre Daten in dem dafür eingerichteten Online-Formular "Anmeldung als Wahlhelfer*in" oder rufen Sie an.
Kontakt
Frau Anne-Kristin Walz
Telefon: 05131 707-524
E-Mail: anne.walz@garbsen.de
Quelle: Stadt Garbsen