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Die wichtigsten Neuerungen der Prüfungsordnung
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1. Online An- und Abmeldung von Prüfungen
Ab dem Wintersemester 2022/23 können Sie sich ausschließlich online über das QIS-Portal für Prüfungen an- und abmelden. Teilnahme an Prüfungen kann nur noch für Studierende ermöglicht werden, die sich innerhalb des Meldezeitraumes angemeldet haben und auf der Meldeliste erfasst sind.
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2. Einheitliche Melde- und Prüfungszeiträume (siehe auch Anlage 3.1 der Prüfungsordnung)
Für alle Prüfungsformen gibt es jeweils einen gemeinsamen Meldezeitraum für das Winter- und Sommersemester, sowie jeweils einen gemeinsamen Prüfungszeitraum. Die genauen Melde- und Prüfungszeiträume entnehmen Sie bitte der Tabelle. Die Melde- und Prüfungszeiträume gelten NICHT für BA-, MA- und Studienarbeiten, diese können jederzeit angemeldet werden.
Meldezeitraum
Sommersemester
Prüfungszeitraum
Sommersemester
Meldezeitraum
Wintersemester
Prüfungszeitraum
Wintersemester
Zeitraum für alle Prüfungsformen außer VbP 15.05.-31.05. 15.06.-14.10. 15.11.-30.11. 15.12.-14.04. Zeitraum für Prüfungsform VbP 15.04.-30.04. 01.05.-31.08. 15.10.-31.10. 01.11.-28.02. -
3. Neue Prüfungsform: Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP)
VbP ist eine Prüfungsform, (PF), die semesterbegleitend abgenommen werden. VbP dient dabei als „Container“ für eine Vielzahl an PF, die im Glossar der PO unter die VbP subsumiert werden. Die konkrete Prüfungsform einer VbP wird von den Prüfenden zu Beginn des Semesters mindestens für den Zeitraum des betreffenden Semesters festgelegt und kommuniziert.
Aktuell bieten bei uns an der Fakultät nur sehr wenige Lehrende eine VbP an. Wichtig: für VbPs gilt ein vorgezogener Anmeldezeitraum für Studierende (für das WS 15.10. bis 31.10; für das SoSe 15.04. -30.04); Beispiel Mathematik: die Kurzklausuren in Mathematik gelten als VbP und werden dementsprechend im Zeitraum 15.10.-31.10. angemeldet. Die Großklausur Mathematik im regulären Prüfungszeitraum, wird im regulären Meldezeitraum für das Wintersemester 15.11.-30.11. angemeldet. Bitte beachten Sie auch: wenn es sich um ein Modul handelt, welches nicht ursprünglich von der Fakultät für Maschinenbau verwaltet wird, sondern von einer anderen Fakultät importiert wird, gelten die jeweiligen Prüfungszeiträume der Fakultät.
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4. Fristen für Abmeldung (siehe auch §15 Versäumnis, Rücktritt und Fristverlängerung der Prüfungsordnung)
Die Folgenlosigkeit von Nicht-Erscheinen endet. In Studiengängen mit Versuchszählung ist NER (Nicht erschienen) NICHT mehr folgenlos, sondern führt zu „RTU – unentschuldigtem Rücktritt mit Versuchsverlust“, sofern kein wichtiger Grund gegenüber dem Prüfungsausschuss nachgewiesen wird (z.B. Attest). Studierende müssen sich demnach innerhalb einer festgelegten Frist von einer Prüfungsleistung selbstständig online abmelden. Geschieht dies nicht, gilt die Prüfungsleistung als unentschuldigter Rücktritt mit Versuchsverlust. Darüber hinaus haben Studierende die Möglichkeit nach Ablauf der festgelegten Frist von einer Prüfungsleistung zurückzutreten, in dem unverzüglich ein Antrag an den PA gestellt wird.
Abmeldefristen für Prüfungsleistungen:
- Abmeldung von einer Klausur (K/KA): bis sieben Kalendertage vor Beginn der Prüfung (online)
- Abmeldung von einer mündlichen Prüfung (MP): schriftlich, per E-Mail bis einen Kalendertag vor Beginn der Prüfung
Die Notensymbole RTE, RTU und OWN verbleiben im Studierendenverlauf und werden auch auf Notenspiegeln ausgewiesen. Hierdurch können Studierende u.a. gegenüber dem BAföG-Amt nachweisen, das Prüfungen aus wichtigen Gründen nicht erbracht wurden. Diese Unterscheidung zu einer Abmeldung ist ein gewichtiges Argument im Kontext einer Förderung. Im Anhörungsmodell sind die potentiell vorhandenen wichtigen Gründe an den einzelnen Prüfungen im Zweifel nicht ersichtlich und müssten durch Studierende anderweitig (z.B. Protokoll der Anhörung) gegenüber Institutionen wie dem BAföG-Amt nachweisen werden.
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5. Novellierung des Anhörungsverfahrens
Die Trennung in ungezählte und gezählte Anhörungen (PO 2017) ist aufgehoben. In der neuen Musterprüfungsordnung gilt: erreicht ein Studierender die 15 LP im Semester nicht, so wird der Studierende zu einer Anhörung geladen. Im Bachelorstudium sind maximal 3 Anhörungen möglich, im Masterstudium 2.
Bitte beachten Sie: Die Anhörungsgespräche für das Sommersemester 2022, welche im November/Dezember stattfinden, werden noch nach der alten für das Sommersemester 2022 gültigen Prüfungsordnung und somit dem alten Verfahren durchgeführt. Der erste Anhörungsprozess nach der neuen MPO wird nach dem Wintersemester 22/23 vollzogen. Die ersten Anhörungsgespräche nach den neuen Regelungen finden folglich im Sommersemester (Juni) 2023 statt.
Kontakt
30823 Garbsen
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