Vorgezogene Prüfungs- und Studienleistungen sind Leistungen, die nicht in das Studienprogramm des Studiengangs gehören, in den der/die Studierende eingeschrieben ist. Vielmehr handelt es sich um Prüfungs- und Studienleistungen, die zu konsekutiv weiterführenden Masterstudiengängen gehören.
Um welche Studiengänge handelt es sich?
Das Präsidium hat den Fakultäten im Rahmen der Kapazität freigestellt, Leistungen aus folgenden aufbauenden Masterstudiengängen bereits in der Bachelorphase absolvieren zu können: