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Anerkennung

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Um sich bereits erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen, gibt es an der Fakultät für Maschinenbau drei verschiedene Vorgehensweisen. Die Anerkennungsverfahren richten sich dabei nach den Rahmenbedingungen für die erbrachte Leistung.

Anerkennung von Studienleistungen

  • Studiengangswechsel

    Bei einem Studienfachwechsel gibt es drei unterschiedliche Ausgangslagen, die mit jeweils anderen Bedingungen verbunden sind.

    Vor der Immatrikulation

    Ausgangslage 1: Fachwechsel von Maschinenbau, Produktion und Logistik und Mechatronik

    1. Sie füllen den Antrag für den Fachwechsel aus (auch bei der Servicestelle erhältlich).
    2. Bei einem Fachwechsel aus diesen drei Fächern ist eine Einstufung in das Fachsemester durch den Prüfungsausschuss eine Voraussetzung für die Immatrikulation.
    3. Dazu müssen Sie eine Einstufungsempfehlung des Prüfungsausschusses vorlegen. Die Einstufung ist auf demselben Formblatt einzutragen.
    4. Der Prüfungsausschuss stuft Sie anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (Notenspiegel, Modulübersicht o. ä.) in das entsprechende Fach- und Zählsemester ein.
    5. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie, zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen, anschließend von Ihnen und dem Prüfungsausschuss unterschrieben beim Immatrikulationsamt ein.
    6. Sie werden im empfohlenen Fachsemester immatrikuliert.

     

    Ausgangslage 2: Fachwechsel aus einem anderen Studiengang der Leibniz Universität 

    1. Sie füllen den Antrag für den Fachwechsel aus (auch bei der Servicestelle erhältlich).
    2. Bei einem Studienfachwechsel werden Sie in das erste Fachsemester aus dem neuen Studiengang immatrikuliert, da Sie das Studium für dieses Fach neu beginnen.
    3. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich in ein höheres Fachsemester immatrikulieren zu lassen, wenn Sie bereits entsprechende Prüfungsleistungen erbracht haben.
    4. Dazu müssen Sie eine Einstufungsempfehlung des Prüfungsausschusses vorlegen. Die Einstufung ist auf demselben Formblatt einzutragen.
    5. Der Prüfungsausschuss stuft Sie anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (Notenspiegel, Modulübersicht o. ä.) in das entsprechende Fach- und Zählsemester ein.
    6. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie, zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen, anschließend von Ihnen und dem Prüfungsausschuss unterschrieben beim Immatrikulationsamt ein.
    7. Sie werden im empfohlenen Fachsemester immatrikuliert.

     

    Ausgangslage 3: Fach- und gleichzeitiger Studienortwechsel

    1. Bei einem Studienfach- und gleichzeitigem Studienortwechsel müssen Sie zunächst eine Einstufungsempfehlung vornehmen lassen.
    2. Dazu füllen Sie den Antrag auf Einstufung aus und reichen ihn zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (Notenspiegel, Modulübersicht o. ä.) beim Prüfungsausschuss der Fakultät ein.
    3. Dieser überprüft die Formalien und stuft Sie in ein Fachsemester ein.
    4. Den Einstufungsantrag reichen Sie zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen beim Immatrikulationsamt ein und werden in das empfohlene Fachsemester immatrikuliert. 

     

    Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation in ein bestimmtes Fachsemester nicht bedeutet, dass Sie nur noch Leistungen aus den folgenden Semestern absolvieren müssen. Ihre Prüfungsleistungen müssen erst anerkannt werden, bevor sie Ihnen als Leistungen für den neuen Studiengang verbucht werden können.

     

    Nach der Immatrikulation

    1. Nach der Immatrikulation sollten Sie sich ihre bereits erbrachten Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Dazu verwenden Sie den Antrag auf Anerkennung, den Sie vom Prüfungsausschuss bzw. online erhalten.
    2. Hier tragen Sie neben Ihren personenbezogenen Daten die Kurse ein, die Sie anerkennen lassen möchten.
    3. Der Prüfungsausschuss leitet den Anerkennungsantrag abschließend an das Prüfungsamt weiter, das Ihre Leistungen verbucht.

     

    Ergänzungen zum Verfahren der Anerkennung von erbrachten Studienleistungen:

    • Bei einer Übereinstimmung der Lehrveranstaltung kann die Leistung direkt im Prüfungsamt übernommen werden. Eine Übereinstimmung besteht, wenn eine Lehrveranstaltung Ihres alten Studiengangs identisch ist mit einer Lehrveranstaltung Ihres neuen Studiengangs.
    • Möchten Sie eine andere Lehrveranstaltung anerkennen lassen, ist nach der formalen Überprüfung durch den Prüfungsausschuss eine direkte Anerkennung Ihrer Prüfungsleistung durch den entsprechenden Fachprüfer notwendig.
      • Hierzu gehen Sie mit dem Formular zum jeweiligen Fachprüfer.
      • Dieser soll Ihre erbrachte Prüfungsleistung im Sinne der Lissabon-Konvention mit den geforderten Ansprüchen seiner eigenen Veranstaltung abgleichen. Im Regelfall findet zu diesem Zweck ein kurzes Gespräch statt. Meist ist es hilfreich, wenn sich der Fachprüfer anhand Ihrer Unterlagen (Mitschriften, Skripte o. ä.) einen Überblick über das jeweilige Fach verschaffen kann.
      • Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem entsprechenden Ansprechpartner.
      • Den von den Fachprüfern unterschriebenen Antrag reichen Sie in diesem Falle erneut beim Prüfungsausschuss ein.
  • Studienortwechsel

    Wenn Sie Ihren Studienort wechseln, um an der LUH im gleichen Fach weiter zu studieren, sind folgende Dinge zu beachten:

    Vor der Immatrikulation: Information und Bewerbung

    1. Sie informieren sich im ServiceCenter oder in der Fachstudienberatung über Ihren geplanten Hochschulwechsel.
    2. Sie bewerben sich mit den üblichen Unterlagen beim Immatrikulationsamt um einen Studienplatz im gewünschten Studiengang.
    3. Sie werden vom Immatrikulationsamt in das entsprechende Fachsemester eingeschrieben. Bei einem Studienortwechsel im gleichen Studiengang wird Ihre Fachsemesterzahl einfach fortgeschrieben. Das Zählsemester wird zunächst pro forma auf Eins gesetzt, um Ihnen das Erreichen der erforderlichen Punktzahl zu ermöglichen.

     

    Nach der Immatrikulation: Anerkennung 

    1. Sie stellen beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen. In das Papier- oder Onlineformular tragen Sie ein, welche Studienleistungen Sie anerkannt haben möchten. Dazu suchen Sie bereits vorab aus, welche Studienleistung der neuen Hochschule durch die bereits erbrachte ersetzt werden kann. Die Auswahl treffen Sie mithilfe der Kurs- und Modulkataloge und der entsprechenden inhaltlichen Ausrichtung der Kurse. Die Kurse müssen nicht hundertprozentig übereinstimmen, sollten aber ähnliche Schwerpunkte setzen.
    2. Den von Ihnen unterschriebenen Antrag reichen Sie zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen (Notenübersicht der alten Hochschule, Kurs- und Modulbeschreibungen bzw. alte Vorlesungsunterlagen o. ä.) beim Prüfungsausschuss ein.
    3. Nach Prüfung der Richtigkeit durch den Prüfungsausschuss lassen Sie sich die anzurechnenden Fächer vom Fachprüfer auf dem gleichen Formular anerkennen.
    4. Legen Sie dem Fachprüfer den Anerkennungsantrag sowie die entsprechenden Unterlagen, die die im Fach erworbenen Kompetenzen belegen, vor. Die Unterlagen sollten in Deutsch oder Englisch vorliegen.
    5. Das ausgefüllte Formular reichen Sie zusammen mit einem aktuellen Notenspiegel wieder beim Prüfungsausschuss ein, der dieses unterschreibt und an das Prüfungsamt weiterleitet.
    6. Das Prüfungsamt informiert Sie über die angerechneten Leistungen. Je nach anerkannten Leistungen und vorhandenen ECTS-Credits wird Ihr Zählsemester angepasst.

     

    Wichtige Hinweise

    1. Machen Sie rechtzeitig Termine mit dem jeweiligen Fachprüfer aus. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Kurs- und Modulkatalog.
    2. In den jeweiligen Prüfungsordnungen ist festgelegt, wie viele Leistungspunkte aus einem anderen Studiengang angerechnet werden können. In der Regel werden im Bachelorstudium höchstens 60 ECTS-Credits und im Masterstudium höchstens 30 ECTS-Credits angerechnet.
    3. Bitte achten Sie darauf, dass die Anerkennung Ihrer Studienleistungen alleine in Ihrer Verantwortung liegt. Informieren Sie sich rechtzeitig beim Prüfungsausschuss.
    4. Die Anrechnung der anerkannten Leistungen erfolgt in dem Semester, in dem Sie den Anerkennungsantrag ausgefüllt beim Prüfungsausschuss einreichen.
    5. Im Falle einer Ablehnung können Sie Rechtsmittel einlegen. Die Beweislast liegt bei der ablehnenden Instanz (Fachprüfer).
    6. Die Fakultät für Maschinenbau erkennt Leistungen nach der Lissabon-Konvention an. Es gilt dabei der Grundsatz des wesentlichen Unterschieds. Genauere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisblatt zur Lissabon-Konvention.

     

    Empfehlung: Bemühen Sie sich um eine Anerkennung der Leistungen im ersten Semester.

  • Im Ausland erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen

    Damit sich der Auslandsaufenthalt während des Studiums auch lohnt, sollten Sie sich bereits vor Ihrem Aufenthalt ausreichend über die Möglichkeiten der späteren Anerkennung der während des Aufenthalts erbrachten Studienleistungen informieren.

    Vor dem Auslandsaufenthalt

    1. Sie planen Ihren Studienaufenthalt im Ausland.
    2. Sie lassen sich beim Prüfungsausschuss, bei der Auslandsstudienberatung oder bei dem Austauschkoordinator eines Instituts beraten.
    3. Sie bewerben sich für ein Austauschprogramm über das jeweilige Institut. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig über die entsprechenden Bewerbungsfristen, die sich von Institut zu Institut unterscheiden können.
    4. Anschließend füllen Sie den Antrag auf Erstellung des Learning Agreements aus. Auf diesem Antrag tragen Sie alle Kurse ein, die Sie im Ausland belegen möchten. In der zweiten Spalte des Formulars tragen Sie die Veranstaltung an der LUH ein, für die Sie die erbrachte Leistung später anerkannt haben möchten. Dazu nutzen Sie die Modulbeschreibungen der LUH und der ausländischen Partneruniversität.
    5. Den Antrag auf Erstellung des Learning Agreements lassen Sie vom Prüfungsausschuss formal prüfen. 
    6. Nach der Bestätigung des Prüfungsausschusses, dass eine formale Anerkennung möglich ist, suchen Sie den jeweiligen Modulverantwortlichen auf. Vereinbaren Sie bitte vorab und rechtzeitig einen Termin mit dem Modulverantwortlichen.
    7. Der Modulverantwortliche bestätigt Ihnen per Unterschrift, dass er die Absolvierung der Prüfungsleistung im Ausland sowie die spätere Anerkennung der erbrachten Leistung gutheißt. Je nach dem in welchem Bereich das Modul an der LUH anerkannt werden soll, sind unterschiedliche Ansprechpartner verantwortlich. Für ein direktes Äquivalent im Wahlpflicht/Wahlbereich ist die Anerkennung durch den jeweiligen Dozenten des Moduls der Fakultät notwendig. Für die Anerkennung als unspezifisches Wahlmodul in einem der Vertiefungsbereiche (ohne direktes Äquivalent), prüft jeweils der Vertiefungsbereichverantwortliche die Anerkennung. Für die Vertiefungsbereiche im Maschinenbau sind dies jeweils Prof. Kabelac (Energie - und Verfahrenstechnik), Prof. Lachmayer (Entwicklung und Konstruktion) und Prof. Maier (Produktionstechnik). In Produktion und Logistik ist Prof. Nyhuis für die Vertiefungsbereiche verantwortlich. Eine Anerkennung im Studium Generale/Tutorien/Zusatzfach kann direkt durch den Prüfungsausschuss realisiert werden.
    8. Das Formular reichen Sie vollständig unterschrieben bei der Austauschkoodinatorin der Fakultät ein sowie das von Ihnen vorausgefüllte Learning Agreement.
    9. Das Learning Agreement garantiert Ihnen die spätere Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen für die von Ihnen ausgewählten Kurse. Es ist nur mit der Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden gültig.

     

    Während des Aufenthalts

    1. An der Partneruniversität legen Sie das Learning Agreement der zuständigen Stelle vor und lassen sich Ihre Veranstaltungswahl bestätigen. Gegebenenfalls müssen Sie ebenfalls ein Transcript of Records vorlegen. Die jeweiligen Modalitäten erhalten Sie im Zuge des Bewerbungsverfahrens von der Partneruniversität mitgeteilt.
    2. Sollten sich während Ihres Aufenthalts Änderungen in Bezug auf Ihre gewählten Kurse ergeben, teilen Sie das schnellstmöglich dem Prüfungsausschuss mit, der sich über die Anerkennung mit dem dazugehörigen Fachprüfer berät.  Diese Rücksprache ist unabdingbar, damit die Anerkennung der geänderten Leistungen gewährleistet werden kann.

     

    Nach dem Aufenthalt

    1. Nach dem Aufenthalt reichen sie das Learning Agreement zusammen mit dem Transcript of Records erneut beim Prüfungsausschuss ein. Dieser erkennt alle vorab vereinbarten, auf dem Learning Agreement vermerkten Leistungen an.
    2. Der Prüfungsausschuss leitet den Antrag an das Prüfungsamt weiter, das Ihre Leistungen entsprechend verbucht.

     

    Wichtige Hinweise

    • Kümmern Sie sich selbstständig vor dem Aufenthalt um die Erstellung Ihres Learning Agreements. Planen Sie dafür genug Zeit ein und machen Sie rechtzeitig Termine mit den jeweiligen Fachprüfern.
    • Alle auf dem Learning Agreement bestätigten Kurse werden anerkannt, wenn die Richtigkeit vom Prüfungsausschuss vor dem Auslandsaufenthalt bestätigt wird.
    • Es gilt nur die Unterschrift der Austauschkoordinatorin. Die Mitarbeiter der Institute können Sie bei der Auswahl der Kurse beraten, eine Unterschrift auf dem Learning Agreement ist aber nicht vorgesehen.
    • Bei einer Änderung Ihres Studienplans im Ausland (z. B. durch Änderungen des Angebots an der Partneruniversität) empfiehlt es sich, den Prüfungsausschuss frühzeitig zu kontaktieren und sich die Änderung schriftlich bestätigen zu lassen. So können Sie sicher sein, dass auch die veränderte Prüfungsleistung nach wie vor anerkannt wird.
    • Die Fakultät für Maschinenbau erkennt nach der Lissabon-Konvention an. Die erworbenen Kompetenzen und der Inhalt sollten zu 70 % übereinstimmen; die erworbenen Creditpoints nicht über 25 % voneinander abweichen.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

Kontakt

Agnes Maiwald, M. A.
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen
Agnes Maiwald, M. A.
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
An der Universität 1
30823 Garbsen